
Fahrlektionen
in Boswil
WEG ZUM FÜHRERSCHEIN
1. Nothelferkurs (nicht älter als 6 Jahre)
2. Gesuchsformular Lernfahrausweis
3. Theorieprüfung
4. Fahrlektionen / VKU
(VKU muss vor der Führerprüfung absolviert werden)
5. Praktische Führerprüfung
6. Obligatorische Weiterbildung (WAB Kurs 2PA)
STANDORT
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
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Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer
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Zahlungskonditionen: 10 Tage netto
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Bezahlung per Überweisung, Barzahlung oder TWINT
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Abmeldungen der Fahrlektionen mind. 24h im Voraus, ansonsten werden diese verrechnet
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Fahrschulpauschale einmalig CHF 100 (Anteil Fahrzeugversicherung, Administration, Anfahrt)
